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Hundehalter

Freitag, Juni 26th, 2009

Eins steht fest, wer sich erstmal für die Anschaffung eines Hundes entschieden hat bzw. wenn das Tier auch schon da ist, muss auch dafür die Verantwortung übernehmen.
Dazu gehört es nicht nur mit dem Hund Gassi zu gehen, sondern auch die Pflege, das richtige Futter und Haltung sowie genügend Aufmerksamkeit .
Schließlich trägt man dem Hund (eigentlich egal welchem Tier) gegenüber eine Sorgfaltspflicht als Halter. Und dies ist bereits im Tierschutzgesetz festgeschrieben.
Damit man nun aber nicht stets und ständig bangen muss, dass der geliebte Vierbeiner keinen Schaden anrichten tut, gibt es für die Schadensabdeckung eine spezielle Versicherung, eine so genannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Diese Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt unterschiedliche Risiken und Personen- sowie Vermögensschäden ab. Schnell kann der Betrag, zum Beispiel bei Personenschäden, in die Höhe schnellen und auch den eigenen finanziellen Ruin bedeuten.
Da macht es Sinn, solch eine Hundehalterhaftpflicht mit einem relativ geringen Jahresbeitrag für den Hund abzuschließen. Im Internet gibt es mittlerweile auch die Beitragsrechner, wie man es zum Beispiel bei der Autohaftpflichtversicherung kennt. Teilweise kann es hier zu Unterschieden der jeweiligen Gesellschaften kommen. Einige differenzieren zum Beispiel auch bei den Hunderassen. Dabei sind dann Hunde, die zu den Kampfhunden gezählt werden, meist teurer, als normale Hunde. Seit dem Kampfhundegesetz in nun allen Bundesländern Deutschlands ist es festgeschrieben, dass alle dem Kampfhunde zugeordneten Tiere eine solche Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben müssen. Eine Wahl zu dieser Versicherung besteht nicht. Unabhängig davon muss das Tier bei einem Tierarzt gechipt und von der Ordnungsbehörde registriert werden. Höhere Steuern fallen auch an.
Ob man sich solch einen Hund zulegen möchte, muss jeder selbst entscheiden, da sie doch ein bisschen mehr kosten als ein normaler Hund.