Archive for Juli 19th, 2011

Entwirrung in Sachen Server & Co

Dienstag, Juli 19th, 2011

Der Begriff „Server“ wird in zweierlei Hinsicht verwendet: Entweder als Bezeichnung für eine Soft-oder für eine Hardware. Im ersten Fall ist eine solche Software gemeint, die sich mit dem Kunden (Client) austauscht, damit er auf diesem Weg diverse Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Man nennt es aber auch häufig „Server“, wenn ein Computer mit einem oder mehreren Server (Software wie oben) ausgestattet ist. Das Gesamtpaket also, welches umgangssprachlich ebenfalls als Server bezeichnet wird. In der Fachsprache hingegen wird natürlich zu differenziert: Dort kommt die eigentliche Bezeichnung, Host, zur Anwendung. Was in der Umgangssprache genau gemeint ist, kommt höchstens durch die Begleitumstände heraus – man sollte daher ausreichend sensibilisiert sein, wenn man zu diesem Thema gefragt wird. Diese Vermengung führt zu allgemeiner Verwirrung und es wäre zweckdienlich, wenn man sich fachmännisch ausdrückt: Software als Name für den Server und Host für die Hardware - den oder die Computer. Auch wenn Host seit den 60ern für Großanlagen verwendet wurde – heute ist ein Server (die Software) der Allgemeinheit zugänglich und jeder kann Dienstleistungen vergeben.
Mittels dieser Software stellt man also den Clients die gewünschten Angebote zur Verfügung. Mittels Protokoll wird jegliche Kommunikation auch im Nachhinein für die Außenwelt nachvollziehbar festgehalten. Das Ganze ist natürlich enorm ausbaufähig und mittels Einsatz dieser Technik hat jeder Zugang zu Leistungen, die er ansonsten selber nicht in der Lage wäre, zu benützen. Man kann auch mehrere Hosts zusammenlegen um weit stärkere Leistungsfähigkeit zu erhalten – dies nennt man Computercluster. Dabei handelt es sich im Prinzip aber um nichts anderes, nur eben gebündelt.

Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt

Dienstag, Juli 19th, 2011

Frankfurt ist eine der größten Metropolen in Deutschland. Die Bekanntheit der Stadt hängt vor allem mit dem Flughafen und der Zentralbank zusammen. In einer Stadt mit solch vielen Einwohnern kommt es jedoch auch häufig zu Streitigkeiten, die nur via Gericht gelöst werden können. Neben den üblichen Nachbarschaftsquerelen, sind dies insbesondere Sachverhalte zum Sozialrecht, Verkehrsrecht oder auch Familienrecht. In letzterem Falle sollte sich an einen Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt gewandt werden. Dieser ist mit den Gesetzen der entsprechenden Problematik vertraut und hat reichhaltig Erfahrung und Kompetenzen auf diesem Gebiet.

Beim Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt geht es jedoch nicht, wie so oft in anderen Rechtsstreitigkeiten, nur um das Privileg Recht zu haben. Familien bestehen aus vielen Bausteinen. Sind es nur zwei Partner ist die Sache meist halb so kompliziert. Sind jedoch die Kinder in diese Rechtsstreitigkeit des Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt involviert, wird es komplizierter. Dann steht nicht nur die Frage im Raum, wer Recht hat, sondern auch: Was ist das Beste für die Kinder. Dieser Gedanke muss in einer solchen Verhandlung absoluten Vorrang haben. Immerhin geht es hier um das Leben von einem oder mehreren Individuen, die durch diese Streitigkeit wahrscheinlich ohnehin schon belastet werden. Die Richter sind jedoch grundsätzlich auf eine Urteilsverkündung bedacht, die im Sinne der Heranwachsenden ausgelegt wird. Weiterhin ist Familienrecht eine der Rechtsformen, die oftmals unschöne Saiten annimmt. Wo es bei Verkehrsrecht oder Mietrecht immer um den Sachverhalt geht, drehen sich Prozesse im Familienrecht häufig um persönliche Tatbestände. Diese auf sachlicher Basis zu klären ist für alle Beteiligten eine immens große Herausforderung.