Archive for the ‘ Scheidung ’ Category

Beratung bei Scheidung

Donnerstag, Februar 18th, 2010

Die Beratung bei Scheidung kann sehr unterschiedlich ausfallen. So gibt es die Beratung bei Scheidung, die bei einem Anwalt statt findet, weil man genau wissen möchte, was auf einem zukommt.

Ebenso kann die Beratung bei Scheidung auch bei einem Psychologen stattfinden, um gerade bei Kindern herauszufinden, zu welchem Elternteil sie gerne möchte. Diese Beratung ist vor allem dann angebracht, wenn das Kind sehr unter der Trennung leidet und sich für kein Elternteil entscheiden kann.

Die sogenannte Beratung bei Scheidung kann aber ebenso gut in einer Paartherapie enden, wo das Ehepaar sich über Gefühle klar werden möchte und so besser eine Entscheidung für oder gegen die Ehe treffen kann. Egal welche Beratung bei Scheidung von Nöten ist, meist ist sie mit Kosten verbunden. Diese werden in der Regel selbst getragen, weshalb manchen Menschen sich auch davor scheuen.

Allerdings sollte man die Beratung bei Scheidung auf jeden Fall annehmen, sei es nun wegen der Kinder, der Gefühle oder auch einfach nur wegen der Auflösung eines Haushaltes und zur Klärung des Unterhaltes.

So schön kann die Liebe sein ….

Mittwoch, Februar 3rd, 2010

Sicherlich kennt ein jeder Mensch dieses wirklich unglaublich schmerzhafte Gefühl von Liebeskummer. Manchmal scheint es, als gebe es auf dieser Welt keine anderen Probleme als diesen Liebeskummer. Ein Blick in die Zeitungen unserer Zeit zeigt, dass das Leben voll zu sein scheint von derartigen Problemen und Eskapaden. Dennoch: Auch im schlimmsten und stärksten Liebeskummer gibt es immer auch wieder einen ganz besonderen Ausweg. Das Stichwort in diesem Bereich lautet ohne jegliche Form von Verzweiflung: Liebeskummer Gedichte. Diese Gedichte rund um den Liebeskummer helfen allen Menschen, die von diesem schrecklichen Schmerz gequält sind. Versuchen Sie also auf keinen Fall eine Ausnahme zu bilden. Lassen Sie Ihren grundsätzlichen Liebeskummer ruhig zu und vertrauen Sie einfach darauf, dass unterm Strich einmal alles besser wird. Diese Liebeskummer Gedichte können trösten und unglaublich viel Kraft spenden. Die Kraft, die diese Liebeskummer Gedichte ihnen dann spenden können Sie auf jeden Fall ganz wunderbare gebrauchen. Stellen Sie keine weiteren Fragen, sondern versuchen Sie einfach nur einmal in aller Ruhe das Beste an all diesen unterschiedlichen Formen der Liebeskummer Gedichte herauszufinden. Liebekummer Gedichte gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Manche dieser Liebeskummer Gedichte sind selbst voller Schmerz. Aber egal: Auch diese Form der Liebeskummer Gedichte helfen Ihnen auf jeden Fall in all diesen Gelegenheiten.

Der Unterhalt

Freitag, Februar 29th, 2008

Unterhalt wird in unterschiedlichen Formen und aus unterschiedlichen Gründen geleistet. Nicht jeder weiß eigentlich was man unter dem Begriff „Unterhalt“ versteht und welche Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch gegeben sein müssen. Deshalb hier eine kleine allgemeine Einführung zum Thema. Unterhalt ist eine Leistung, die die Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person zum Ziel hat. Die Pflicht zum Unterhalt kann sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben. Gesetzlich geregelt ist der Unterhalt im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1601 – 1615 BGB). Der Unterhalt kann auf verschiedene Weisen geleistet werden.

Neben dem oft genannten Barunterhalt kann er auch durch Betreuung oder dem sog. Naturalunterhalt geleistet werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird es in der Regel jedoch um den sog. Barunterhalt gehen, d.h. um die Zahlung eines Geldbetrags. Unter Verwandten sind Personen in gerader Linie unterhaltspflichtig. Das heißt auch, dass nicht nur die Eltern den Kindern zum Unterhalt verpflichtet sein können, sondern auch umgekehrt. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist, dass der Anspruchsteller bedürftig ist, d.h. nicht in der Lage ist seinen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Des weiteren muss der Unterhaltspflichtige natürlich leistungsfähig sein. Er muss nur dann Unterhalt gewähren, wenn er dadurch seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährdet. Unter Umständen sind noch weitere Verpflichtungen (z.B. andere Unterhaltsbedürftige) zu berücksichtigen. In der Regel ist die Gewährung von angemessenem Unterhalt geschuldet. Dieser richtet sich nach den unterschiedlichen bisherigen Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bedürftigen. Eine genaue Berechnung des jeweils zu leistenden Unterhalts kann im Rahmen einer Rechtsberatung erfolgen. Was man in diesem Zusammenhang sicherlich auch wissen sollte : die mutwillige Unterhaltspflichtverletzung ist strafbar.

Anspruch und Höhe des Unterhalts

Freitag, Februar 29th, 2008

Scheidungen gehören heutzutage leider zu der Tagesordnung. Meist sind aus diesen Ehen auch Kinder hervorgegangen, um die sich nur einer der Kindeseltern letztendlich kümmern wird. Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt an ihre Kindeseltern. Bestimmt wird dieser Unterhaltsanspruch nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Natürlich spielen für die Berechnung des Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle mehrere Faktoren eine Rolle. In die Berechnung wird u. a. das Alter des Kindes, ob das Kind noch in der elterlichen Wohnung lebt und ob das Kind eigene Einkünfte hat (z. B. Lehrgehalt), mit einbezogen.

Des weiteren richtet sich der zu zahlende Unterhalt nach der Höhe der Einkünfte der Eltern, wobei auch bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens oft diverse Abzüge vom Bruttoeinkommen zu tätigen sind. So können mitunter berufsbedingte Aufwendungen, monatliche Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sowie ehebedingte Schulden für die Berechnung des Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden. Im übrigen können auch noch volljährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt haben, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. Dies kann auch für den Fall in Frage kommen, dass sie bereits einen eigenen Hausstand gegründet haben. Eine weitere unterhaltsberechtigte Person kann der ehemalige Ehegatte sein, der über weniger Einkommen verfügt und sich oftmals um die Kinder kümmert. Dieser Unterhalt berechnet sich allerdings nicht nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Ehegattenunterhalt beträgt im Allgemeinen 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Kindesunterhaltes. Allerdings dürfen die Unterhaltsbeträge den Selbstbehalt des Unterhaltspflichten nicht überschreiten. Sodann greift eine Mangelfallberechnung. Den Selbstbehalt legt das Oberlandesgericht des jeweiligen Gerichtsbezirkes fest. Da es sich im Unterhaltsrecht um ein sehr komplexes Thema handelt, sollte dennoch in jedem Fall ein versierter Jurist zu Rate gezogen werden.