Der Unterhalt
Unterhalt wird in unterschiedlichen Formen und aus unterschiedlichen Gründen geleistet. Nicht jeder weiß eigentlich was man unter dem Begriff „Unterhalt“ versteht und welche Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch gegeben sein müssen. Deshalb hier eine kleine allgemeine Einführung zum Thema. Unterhalt ist eine Leistung, die die Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person zum Ziel hat. Die Pflicht zum Unterhalt kann sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben. Gesetzlich geregelt ist der Unterhalt im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1601 – 1615 BGB). Der Unterhalt kann auf verschiedene Weisen geleistet werden.
Neben dem oft genannten Barunterhalt kann er auch durch Betreuung oder dem sog. Naturalunterhalt geleistet werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird es in der Regel jedoch um den sog. Barunterhalt gehen, d.h. um die Zahlung eines Geldbetrags. Unter Verwandten sind Personen in gerader Linie unterhaltspflichtig. Das heißt auch, dass nicht nur die Eltern den Kindern zum Unterhalt verpflichtet sein können, sondern auch umgekehrt. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist, dass der Anspruchsteller bedürftig ist, d.h. nicht in der Lage ist seinen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Des weiteren muss der Unterhaltspflichtige natürlich leistungsfähig sein. Er muss nur dann Unterhalt gewähren, wenn er dadurch seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährdet. Unter Umständen sind noch weitere Verpflichtungen (z.B. andere Unterhaltsbedürftige) zu berücksichtigen. In der Regel ist die Gewährung von angemessenem Unterhalt geschuldet. Dieser richtet sich nach den unterschiedlichen bisherigen Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bedürftigen. Eine genaue Berechnung des jeweils zu leistenden Unterhalts kann im Rahmen einer Rechtsberatung erfolgen. Was man in diesem Zusammenhang sicherlich auch wissen sollte : die mutwillige Unterhaltspflichtverletzung ist strafbar.