Vaterschaftstest bei Scheinehen angeordnet
Die Behörden setzen die DNA Analyse neuerdings ein, um sogenannte „Scheinvaterschaften“ aufzudecken.
Der Hintergrund: Das sogenannte Kindschaftsrecht, das 1998 eingeführt wurde, besagt, dass der sogenannte „soziale“ Vater genau wie ein biologischer Vater anerkannt wird, sofern die Kindesmutter dies anerkennt.
Im Jahr 2005 sollte jedoch erstmals ein Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit durch einen Vaterschaftstest belegen, dass er der biologische Vater eines Kindes ist, das er zusammen mit einer aus Ecuador stammenden Mutter hatte, die zu diesem Zeitpunkt ausreisepflichtig war. Der betroffene Vater klagte gegen den Test, da er ihn für verfassungswidrig hielt. Nach Aussage des Bundesjustizministeriums soll nicht generell Vaterschaftstests eingeführt werden, jedoch soll grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, die biologische Vaterschaft zu überprüfen, wenn die Behörde vermutet, dass eine Scheinehe vorliegt, die nur dazu dient, den Aufenthalt zu rechtfertigen. Dies würde , d.h. dass der Vater weder der soziale noch der biologische Vater sein könnte. Kurioserweise wurde die neue Regelung in erster Linie nur in Fällen angewandt, in denen die abschiebegefährdete Mutter Ausländerin war und der potentielle Vater Deutscher, im umgekehrten Fall (potentieller Vater war Ausländer und abschiebegefährdet und die Mutter Deutsche) eher selten.